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FAQ

Wie viel verdient eine Tagesmutter für die Betreuung eines Tageskindes?
Die Tagesmutter wird pro Betreuungsstunde und Tageskind bezahlt. Die Stundenansätze variieren von Tagesfamilienorganisation zu Tagesfamilienorganisation. Bezahlt wird die effektive Betreuungszeit. Zusätzlich gibt es spezielle Regelungen, wenn das Tageskind in der Schule oder im Kindergarten ist.
Die Kosten für Sozialleistungen (AHV, ALV, IV) werden je hälftig von der Tagesfamilienorganisation und der Tagesmutter bezahlt. Hat die Tagesmutter einen AHV-pflichtigen Jahreslohn der höher als Fr. 20'520,-- (Stand 2009) ist, ist dieser pensionskassenpflichtig. Diese Eintrittsschwelle wird periodisch durch den Bundesrat festgelegt. Detailangaben erhalten Sie bei den Dachorganisationen oder Ihrer Tagesfamilienorganisation.

Hat eine Tagesmutter eine Betriebshaftpflichtversicherung und ist sie gegen Betriebs- und Nichtbetriebsunfall versichert?
Tagesmütter, die bei einer Tagesfamilienorganisation angestellt sind, sind hinsichtlich Betriebshaftpflicht und Betriebsunfall versichert. Arbeitet die Tagesmutter mehr als acht Stunden pro Woche, ist sie auch gegen Nicht-Betriebsunfall versichert.

Ist das Kind während der Betreuungszeit bei der Tagesmutter versichert?
Die Eltern sind für die Kranken- und Unfallversicherung ihres Kindes verantwortlich. Es besteht eine Kollektiv-Haftpflichtversicherung für die Tagesmütter, die durch eine Tagesfamilienorganisation angestellt sind. Dadurch ist die Tagesmutter gegenüber Dritten für Handlungen der betreuten Kinder versichert, solange sich diese in ihrer Obhut befinden. Auch die Tagesmutter ist gegenüber den betreuten Kindern versichert. Nicht versichert sind Schäden von Kindern untereinander und Schäden von Kindern gegenüber der Tagesmutter. Diese Schäden werden durch die Haftpflichtversicherung der Eltern abgedeckt.

Werden besondere Voraussetzungen und Anforderungen an die Tagesmutter oder den Tagesvater gestellt?
Die Voraussetzung und Anforderungen an die Tagesmutter sind unter Tagesmutter als Beruf  zusammengestellt.

Wie sieht das Anstellungsverhältnis für eine Tagesmutter aus? Ist eine Probezeit vorgesehen?
Die Probezeit beträgt ein bis maximal drei Monate. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist sieben Arbeitstage. Danach erhöht sich die Kündigungsfrist auf einen Monat.

Kann eine Tagesmutter auch mal absagen, wenn sie etwas anderes vorhat?
Nein. Es sei denn, dass dieser Punkt im Arbeitsvertrag speziell geregelt ist. Es gelten die mit den Eltern abgesprochenen Betreuungszeiten. Dies gilt natürlich auch für die Eltern. In gegenseitiger Absprache und Einverständnis können die Betreuungszeiten jedoch abgeändert werden.

Was, wenn die Kinder sich nicht vertragen?
Die Tagesfamilienorganisationen setzen alles daran, dass eine solche Situation gar nicht erst entsteht. Intensive Vorabklärungen im Vorfeld bilden die Basis für ein harmonisches Betreuungsverhältnis. Und sollte doch einmal eine solche Situation entstehen, dann sucht die Tagesmutter als Erstes das Gespräch mit den abgebenden Eltern. Hilft dies nicht weiter, kann die Tagesmutter Unterstützung in Form von Beratung oder Coaching bei der Vermittlerin holen. Eine gründliche Vorabklärung und eine sorgfältige Eingewöhnungszeit sind ausschlaggebende Faktoren, um eine gute Basis für das Betreuungsverhältnis zu legen.

Wie viel zahlen die Eltern für eine Betreuungsstunde für ihr Kind in einer Tagesfamilie?
Es gibt keine einheitliche Regelung. Viele Tagesfamilienorganisationen können von den Gemeinden subventionierte, nach Einkommen und Vermögen der Eltern abgestufte Tarife anbieten. Detailangaben finden Sie bei den Dachorganisationen oder Ihrer Tagesfamilienorganisation.

Bekommen Eltern finanzielle Unterstützung, wenn das Einkommen für die Kinderbetreuungskosten nicht ausreicht?
Viele Tagesfamilienorganisationen bieten einkommensabhängige Tarife an. Die Tagesfamilienorganisationen arbeiten oft mit den Sozialämtern der Gemeinden zusammen, um eine optimale Lösung für die Eltern und ihre Kinder zu finden.

Muss die Betreuungsstunde bezahlt werden, auch wenn mein Kind krank ist und nicht zur Tagesmutter kann?
Die Betreuung bei Krankheit und Abwesenheit des Kindes muss im Betreuungsauftrag geregelt werden. Beachten Sie auch die Bestimmungen Ihrer Tagesfamilienorganisation.

Was, wenn es dem Kind bei der Tagesmutter nicht gefällt?
Meistens äussert das Kind seinen Unwillen gegenüber den leiblichen Eltern. Deshalb sollten die abgebenden Eltern von sich aus das Gespräch mit der Tagesmutter suchen. Hilft dies nicht weiter, können alle Beteiligte Unterstützung in Form von Beratung oder Coaching bei der Vermittlerin holen. Eine gründliche Vorabklärung und eine sorgfältige Eingewöhnungszeit sind ausschlaggebende Faktoren, um eine gute Basis für das Betreuungsverhältnis zu legen. Findet sich keine Lösung, ist eine Umplatzierung möglich.

Wie ist die Betreuung während der Schulferien?
Die Betreuung während der Schulferien wird zwischen den Eltern und der Tagesmutter abgesprochen. Dies soll im Betreuungs- und Arbeitsvertrag geregelt werden.
Die Tagesmutter hat Anrecht auf die gesetzlich vorgeschriebenen Feiertage.
Eine Ferienentschädigung ist im Stundenlohn enthalten. Jede Tagesmutter hat nach den Bestimmungen im OR §329a Anspruch auf mindestens vier Wochen.

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