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Tagesmutter als Beruf

«Als Tagesmutter kann ich bei mir zu Hause einem Kind tagsüber einen geregelten und liebevollen Betreuungsplatz anbieten.» Diese Aussage einer Tagesmutter trifft genau zu und umfasst so vieles: Motivation, Anforderungen, Arbeitsort usw.

Die Tagesmutter erbringt eine wichtige gesellschaftliche Leistung, indem sie eines oder mehrere Kinder in ihrer Familie, in ihrem Haushalt aufnimmt. Von ihr werden erzieherische und kommunikative Fähigkeiten, Offenheit und Toleranz gefordert. Damit diese anspruchvolle Tätigkeit auch gelingt, bieten die Tagesfamilienorganisationen ihren Tagesmüttern Begleitung, Beratung sowie rechtliche und finanzielle Sicherheit. Lesen Sie mehr in den nächsten Abschnitten.

Die Tätigkeit einer Tagesmutter ist anspruchsvoll. Trotzdem ist dieser Beruf in der Schweiz nicht anerkannt und die Entschädigung bescheiden.

Erwartungen und Voraussetzungen an die Tagesmutter

Erwartungen
Die Tagesmutter ist bereit, sich und ihre Familie zu öffnen und das ihr anvertraute Kind zu integrieren. Ganztags, halbtags- oder stundenweise übernimmt sie an Stelle der Eltern die Betreuung eines Kindes.

Die Tagesfamilie und die abgebenden Eltern sollten sich in wesentlichen Erziehungsfragen einig sein, andere Ansichten und Lebensstile aber trotzdem akzeptieren können. Toleranz und Gesprächsbereitschaft der Erwachsenen sind die wichtigsten Voraussetzungen für das Gelingen des Tagesbetreuungsverhältnisses und für das Wohlbefinden des Kindes.

Voraussetzungen
Wichtig ist, dass der Tagesmutter der Umgang mit Kindern Freude macht, und dass sie erzieherische und kommunikative Fähigkeiten mitbringt. Die Tagesmutter ist bereit, eine länger dauernde Verpflichtung zu übernehmen.

Auch diese Bedingungen erfüllt die Tagesmutter:

  • Interesse und Freude an Kindern sowie Erziehungs- und Familienarbeit
  • Zeit und Platz für ein oder mehrere Tageskinder
  • kinderfreundliche Umgebung
  • Zustimmung der eigenen Kinder und des Partners
  • Einfühlungsvermögen, Offenheit für menschliche Probleme
  • Toleranz und Gesprächsbereitschaft mit Kindern und Erwachsenen
  • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • Seelische und körperliche Gesundheit
  • Fähigkeit sich abzugrenzen und in Krisensituationen Hilfe in Anspruch zu nehmen
  • Bereitschaft zur Aus- und Weiterbildung
  • Kenntnisse der lokalen Sprache

Voraussetzung für die Anstellung als Tagesmutter ist der Besuch des Einführungskurses, den die Tagesfamilienorganisationen in ihrer Region anbieten.

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Rechtliche und finanzielle Sicherung

Wenn Sie in Ihrem Haushalt ganztags, halbtags- oder stundenweise an Stelle der Eltern die Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter zwölf Jahren regelmässig gegen Entgelt übernehmen, führen Sie die Tätigkeit als Tagesmutter aus und unterliegen der eidgenössischen Pflegekinderverordnung. Deshalb sind Sie verpflichtet, diese Tätigkeit der Behörde zu melden.

Die Tagesfamilienorganisationen bieten ihren Tagesmütter:

Rechtliche Sicherung

  • Die Tagesmutter schliesst mit der Tagesfamilienorganisation einen Arbeitsvertrag ab, worin alle Vereinbarungen klar geregelt sind.
  • Die Organisation sorgt dafür, dass die rechtlichen Bestimmungen der Pflegekinderverordnung eingehalten werden.

Finanzielle Sicherung

  • Die Tagesmutter erhält ihren Lohn regelmässig und sicher ausbezahlt, auch wenn die abgebenden Eltern den finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen können.
  • Spesen für Mahlzeiten und ausserordentliche Auslagen werden separat vergütet.
  • AHV/IV/ALV-Beiträge werden einbezahlt und die Tagesmutter erhält so zusätzliche Beitragsjahre.
  • Die Tagesmutter erhält Feriengeld und wird auch im Unfall- und Krankheitsfall entsprechend der Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts entschädigt.

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Unfall- und Betriebshaftpflichtversicherung

  • Die Tagesmutter ist für Betriebsunfall versichert. Sie ist auch gegen Nichtbetriebsunfall versichert, wenn sie mehr als acht Stunden pro Woche arbeitet.
  • Die Tagesmutter ist gegenüber dem Tageskind und gegenüber Dritten, denen das Tageskind in ihrer Obhut Schaden zufügt, gegen Haftpflicht versichert.

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Entschädigung

  • Die Entschädigung richtet sich nach den Bedingungen der zuständigen Tagesfamilienorganisation. Die aktuellen Ansätze liegen zwischen 4 und 12 Franken pro Betreuungsstunde und Tageskind. 
  • Der Lohn pro Kind und Stunde ist im Arbeitsvertrag festgelegt und in jeder Tagesfamilienorganisation einheitlich geregelt.

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Leistungen der Tagesfamilienorganisation

  • Beratung und Begleitung des Tagesbetreuungsverhältnisses
  • Regelmässige Treffen mit anderen Tagesmüttern und geführte thematische Gesprächsabende. Beachten Sie das Angebot in Ihrer Region.
  • Einführungskurse für Tagesmütter
  • Weiterbildungsangebote
  • Arbeitsvertraglich geregelte Versicherungen (AHV/ALV/IV, Pensionskasse, Betriebsunfall und Nicht-Betriebsunfall, Krankentaggeld und Betriebshaftpflichtversicherung)
  • Die Tagesmutter erhält einen Tätigkeitsausweis, in welchem die Dauer, Art und Umfang der Tagesmuttertätigkeit festgehalten wird.
  • Rechtliche Sicherung: Die Tagesfamilienorganisation übernimmt die Meldepflicht an die Gemeinde.

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Kurse für Tagesfamilien

Die Kurse für Tagsemütter und Tagesväter werden regional durch die Dachorganisationen oder Tagesfamilienorganisationen durchgeführt. In den Regionen sind sie als Basiskurs, Einführungskurs oder Grundkurs ausgeschrieben. Das Ziel dieser Kurse ist, Tagesmütter und Tagesväter in die Aufgaben und Verantwortung ihrer Tätigkeit einzuführen und die spezielle Situation der Kinderbetreuung in Tagesamilien zu klären und zu stärken.
Die aktuellen Kurse sind unter Ausbildungsdaten aufgeführt.
Die Dachorganisationen Nordwestschweiz, Zürich und Ostschweiz führen regelmässig Kurse durch.  

Sie möchten Tagesmutter werden? Schön – wir freuen uns auf Sie! Bitte wenden Sie sich an die nächste Kontakt- und Vermittlungsstelle des Tagesfamilienvereins in Ihrer Region.

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